AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der grafikloft.ch

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (folglich AGB genannt) gelten für sämtliche Produkte & Dienstleistungen, welche von der grafikloft.ch (folglich Auftragnehmer genannt) erbracht werden. Die AGB regeln das Verhältnis zwischen der grafikloft.ch und dem Kunden (folglich Auftraggeber genannt). Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn diese von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

Zum Einsatz kommt die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichte Fassung der AGB. Anpassungen der AGB sind jederzeit vorbehalten. Allfällige Anpassungen und / oder Erweiterungen der AGB werden auf der Webseite www.grafikloft.ch publiziert.

Sofern die vorliegenden AGB keine Regelungen enthalten, kommen dieBestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes zur Anwendung.

An dieser Stelle weist der Auftragnehmer den Auftraggeber explizit daraufhin, die vorliegenden AGB zu lesen, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird.

2. Bedingungen der Auftragserteilung

Sämtliche Personen, welche einen Vertrag mit dem Auftragnehmer eingehen, erklären sich hiermit volljährig (mindestens 18 Jahre), die juristischen Voraussetzungen zum Vertragsabschluss zu besitzen und über die wesentlichen Vertrags- und Nebenpunkte nach Art. 2 Abs. 1 OR einverstanden zu sein.

Um allfällige Streitigkeiten zu lösen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Rechnung an den jeweiligen Vormund oder den gesetzlichen Vertreter der Person zu stellen.

3. Vertragsabschluss

Die Angaben der Produkte / Dienstleistungen und die Preise auf der Webseite www.grafikloft.ch werden durch den Auftragnehmer vorgegeben und sind unverbindlich. Offerten werden stets unverbindlich ausgestellt.

Ein Abschluss eines Kaufvertrags findet erst durch die schriftliche Bestätigung der Annahme des Auftragnehmers (in der Regel per E-Mail) statt.

Kann die Verfügbarkeit und der Preis des gewünschten Produktes / Dienstleistung aus erdenklichen Gründen nicht gewährleistet werden, so nimmt der Auftragnehmer schnellst möglich mit dem Auftraggeber Kontakt auf. Unter den gegebenen Umständen gilt der Kaufvertrag als gültig, sobald die korrigierte Bestellung erneut schriftlich (meist per E-Mail) durch beide Parteien bestätigt wird. Auftragserteilungen und / oder Abmachungen im telefonischen Verkehr erlangen nur Geltung, sofern diese schriftlich (meist per E-Mail) bestätigt werden.

4. Vertragsbeginn und Vertragsdauer

Der Vertrag tritt unmittelbar nach der Auftragserteilung für eines der Produkte / Dienstleistungen des Auftragnehmers in Kraft. Der Auftraggeber anerkennt mit der schriftlichen Auftragserteilung (meist per E-Mail) sämtliche Vertragsbedingungen an und akzeptiert diese.

Für weitere Produkte / Dienstleistungen wie Webhosting, Abos und / oder Wartungsverträge gelten sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Dauer von drei Jahren. Sofern diese nicht 90 Tage vor Ablauf des Vertrages in schriftlicher Form gekündigt werden, verlängern sich diese automatisch um ein weiteres Jahr. Mit der Kündigung entfallen alle Support Leistungen. Der Vertrag läuft erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist aus.

Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einer Vertragsbedingung, den Vertrag fristlos aufzuheben und sämtliche Leistungen zu unterbinden.

Sollten einzelne Bestimmungen (folglich Regelungen) dieser AGB unwirksam sein, so sind diese durch die Regelungen zu ersetzen, welche dem Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit aller übrigen Regelungen bleibt jedoch bestehen.

5. Produkte- / Dienstleistungsbeschreibungen & Preisangaben

Trotz grösster Sorgfalt weist der Anbieter daraufhin, dass Abweichungen innerhalb der Produkte- / Dienstleistungsbeschreibungen und Angaben zu Preisen, durch falsche Bekanntgaben oder Schreibfehler, vorliegen können. Bei falschen Angaben bezüglich des Preises hält sich der Auftragnehmer das Recht vor den Preis unter Rücksprache des Auftraggebers anzupassen. Wird die Anpassung vom Auftraggeber nicht akzeptiert, wird der Kaufvertrag als nichtig erklärt. Bei bereits erfolgten Zahlungen, welche mit falschen Bekanntgaben, Schreibfehler oder ähnlich in Zusammenhang stehen, ist der Auftragnehmer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. In solchen Fällen werden dem Auftraggeber die bereits erfolgten Zahlungen zurückerstattet oder der Kaufvertrag wird unter gegenseitiger Übereinstimmung mit dem korrekten Preis fortgesetzt.

Die Preise auf der Webseite www.grafikloft.ch, auf Angeboten / Offerten sowie auf schriftlichen Sondervereinbarungen werden in Schweizer Franken (folglich CHF) angegeben und sind in der gleichen Währung zu bezahlen. Die grafikloft.ch ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

Die Wartung und Anpassungen an Neuerungen sowie technische Verbesserungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und sind somit nicht abgedeckt. Bei Anspruch wird der Aufwand auf Stundenbasis gemäss Ziffer 6 „Zahlungsbestimmungen“ verrechnet.

6. Zahlungsbestimmungen

Als Preise gelten die vereinbarten Kosten für das jeweilige Produkt / die Dienstleistung in schriftlicher Form (meist E-Mail oder Offerte). Dabei ist die vereinbarte Vergütung entsprechend den jeweiligen Preisen der Webseite, abgegebener individueller Offerten oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Jegliche weiteren Tätigkeiten, welche nicht als Bestandteil in der abgegebenen individuellen Offerte oder in die getroffenen, schriftlichen Sondervereinbarungen aufgenommen wurden, werden zu einem Stundenansatz von CHF 120.- verrechnet.

Der Auftragnehmer ist in keinerlei Hinsicht verpflichtet eine Ratenzahlung zu gewähren.

Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen nur eine Rechnung, und diese direkt nach der Auftragserteilung, auszustellen. Der Vertrag gilt als beendet, wenn der komplette Betrag überwiesen und die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt ist.

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so werden die laufenden Arbeiten umgehend eingestellt und der bis dahin geleistete Aufwand auf Stundenbasis gemäss Ziffer 6 „Zahlungsbestimmungen“ verrechnet.

Zusatzleistungen, welche nicht in der Offerte enthalten sind, sind gesondert zu begleichen. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand, welche durch die Pflichtverletzung (folglich Mitwirkungspflicht genannt) durch den Auftraggeber entstanden sind.

Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, bis zur vollständigen Bezahlung sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte auf allen erbrachten Leistungen zu bewahren.

7. Zahlungsverzug

Bei einer nicht fristgerechten Begleichung hält sich der Auftragnehmer das Recht vor den Auftraggeber zu mahnen. Die erste Mahnung entspricht einer Zahlungserrinnerung. Dabei werden keine Mahnungsgebühren verrechnet. Bleibt auch die Mahnung erfolglos, wird eine Betreibung eingeleitet. Sämtliche dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zusätzlich wird eine Umtriebsgebühr in der Höhe von CHF 200.- verrechnet. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung vom Kaufvertrag zurück zu treten oder ein bestehendes Produkt oder eine bestehende Dienstleistung abzuschalten oder zu unterbrechen. Dies bis zur Begleichung der offenen Zahlungen durch den Auftraggeber.

8. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt und Gewissen auszuführen. Bei Nachbesserung kann der Auftraggeber, ausser bei grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatz geltend machen, sondern lediglich eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder im Falle der Unmöglichkeit eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Nachbesserungen oder Herabsetzung können innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Beendigungen des Auftrags verlangt werden. Nachfolgend wird der Aufwand gemäss Ziffer 6 „Zahlungsbedinungen“ verrechnet.

Insofern nicht anders vereinbart, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer sämtliche Produkte / Dienstleistung als Referenz auf ihrer Homepage ausstellen oder zu Präsentations- oder Kundenakquirierungszwecken benutzen darf. Im Weiteren, erklärt sich der Auftraggeber hiermit bereit, dass der Auftragnehmer, dass Recht hat Logos und / oder Wortmarken auf seine eigene Webseite sowie dessen des Auftraggebers einzubinden und diese mit der Webseite des Auftragnehmers zu verlinken.

Die Browser-Kompatibilität bei Webseiten gelten für Desktop-Bildschirme und werden nicht fortlaufend angepasst (sofern nichts anderes vereinbart) und sind somit nicht Bestandteile des Vertrags. Die Browser-Kompatibilität wird für die DesktopBildschirm Browser: Internet Explorer, Firefox, Safari und Google Chrom sichergestellt. Andere oder veraltete Versionen dieser, wird von seitens des Auftragnehmers keine Gewährleistung übernommen. Responsive Design für SmartPhones und Tablets ist ein eigenes Produkt / eigene Dienstleistung und kann erworben werden.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Schäden, Datenverlust, Serverausfall, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit, Mängel durch Fremd-Programme, Schäden in Folge entstandenen Kosten durch Dienstleistung Erbringung Dritter oder sonstige Schäden und haftet in keinem Fall für den entgangenen Gewinn und allfällige Folgeschäden.

Der Auftragnehmer bietet eine Suchmaschinen-Optimierung an (nur Google). Dabei garantiert er in keinster Weise eine bestimmte Positionierung.

Die Urheberrechte sämtlicher, durch den Auftragnehmer erstellten Produkte / Dienstleistungen liegen beim Auftragnehmer (darunter fallen auch

Programmierungen, Benutzeroberflächen, textliche und fotografische sowie grafische Erzeugnisse) und sind dessen geistiges Eigentum. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Werden diese missachtet, kann dies zu rechtlichen Kosten führen.

Sämtliche erstellte Produkte / Dienstleistungen, welche durch den Auftragnehmer erstellt werden, werden nicht gegen Urheber-, Copyright- und Markschutzrechte geschützt. Die Schützung ist Aufgabe des Auftraggebers und wird in Ziffer 10 „Rechte, Pflichten & Haftung des Auftraggeber“ weiter behandelt.

Termine / Fristabsprachen (folgend Liefertermine gennant) sind grundsätzlich immer schriftlich festzuhalten bzw. bestätigen zu lassen. Der Auftragnehmer ist stets bemüht Liefertermine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewähren. Kommt der Auftraggeber seiner abgemachten Mitwirkungspflicht nicht nach, kann der Liefertermin nicht eingehalten werden. Kann eine Frist aufgrund technischen Problemen, Krankheit oder einem anderen zwingenden Grund nicht eingehalten werden, wird keine Haftung oder Vergütung von Folgeschäden übernommen. Für allfällige Schäden, welche aus einem Verzug entstanden sind, haftet der Auftragnehmer in keinem Falle.

Der Auftragnehmer hält sich, dass Recht vor, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen seitens des Auftraggebers, den Vertrag fristlos aufzuheben und sämtliche Leistungen zu unterbinden. In diesem Fall wird der bis dahin geleistete Aufwand auf Stundenbasis gemäss Ziffer 6 „Zahlungsbestimmungen“ verrechnet.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer behandelt alle Daten des Auftraggebers als streng vertraulich.

Diese dienen lediglich zum internen Gebrauch.

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, auf Einsicht seiner persönlichen Daten, diese zu ändern oder die Löschung zu veranlassen.

10. Rechte, Pflichten & Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyright- und Markschutzrechte zu überprüfen und allfällige, notwendige Erlaubnisse einzuholen. Sämtliche Ansprüche in Sachen Urheber-, Copyright- und Markschutzrechte gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

Die Verantwortung über Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt alleine der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, welche Dritte gegen sie stellen. Dabei trägt der Auftraggeber die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer allfällige Adressänderungen (z.B. Telefonnummer, Firmensitz oder auch Emailadresse) binnen 14 Tagen zu melden. Der Auftraggeber haftet für die durch die falschen Adressdaten entstandenen Schäden, wie z.B. Mahnspesen durch die Unzustellbarkeit von Rechnungen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich aktiv in die Partnerschaft einzubinden und die benötigten Materialen in der benötigten Form (meist digitaler) für die Fertigstellung schnellstmöglich bereitzustellen (=Mitwirkungspflicht). Der Auftragnehmer setzt dem Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht-Frist von 14 Tagen. Kommt der Auftraggeber dieser Frist nicht nach, verstösst er gegen die Mitwirkungspflicht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich Zugangsdaten und Passwörter sorgfältig aufzubewahren. Jegliche Handhabung oder Weitergabe an Dritte wird keine Haftung seitens des Auftragnehmers übernommen. Der Auftragsnehmer hält sich das Recht vor, allfällige Wiederherstellungsaufwände in Rechnung zu stellen.

Nimmt der Auftraggeber das Produkt / die Dienstleistung innerhalb einer 7-tätigen Frist nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug.

11. Anwendbares Recht

Die hier vorliegenden AGB sowie sämtliche mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand gilt Schwyz.

In einem allfälligen Rechtsstreit behält der Anbieter sich das Recht vor, die Gegenpartei an ihren Wohnort oder Firmensitz zu verfolgen.

12. Schlussbestimmungen

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die AGB-Bestimmungen ohne Nennung von Gründen anzupassen. Ist dies der Fall, so wird der Auftraggeber über die Änderung der Bestimmungen informiert. Die Änderungen gelten sofern als rechtskräftig, wenn eine Bestätigung erfolgt oder nicht innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem Datum der Änderungsmittelung, widersprochen wird.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB zur Folge. Die Unwirksamkeit der Bestimmung ist vielmehr durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechend wirksame Bestimmung zu ersetzen.